Fernwärme

Wärmecontracting kennt wohl jeder Geschäftsführer und jeder Vorstand in der Wohnungswirtschaft. Die Erfahrungen damit sind ebenso vielschichtig. Im optimalen Fall generiert man mittels Wärmecontracting eine moderne Lösung, Quartiere und Gebäude kostensparend mit Energie zu versorgen.

Losgelöst von alledem scheitern die allermeisten – durchaus erfolgversprechenden – Projekte bereits schon daran, dass der potentielle Kunde nicht einfach „beginnt“. Die Gründe dafür sind aus der Perspektive der Verantwortlichen überwiegend nachvollziehbar (mangelnde Kernkompetenz, fehlendes Personal, fehlendes Know-How, vermeintlich unzureichende finanzielle Eigenmittel, Sorge um Nachhaltigkeit der Versorgung).

Worum es geht

Wir wollen mit Ihnen erreichen, dass

  1. dauerhaft mindestens 15 % der aktuellen Kosten für die Wärmeversorgung eingespart werden (immer im Vergleich zum bisherigen Versorger und immer auf der Grundlage der jeweils aktuellen „Preise/Kosten“),
  2. die Einsparung nicht zu Lasten der Qualität und die Versorgungssicherheit erfolgt,
  3. die Klärung zu ggf. bereits akuten Fragen zu Verantwortlichkeiten/Kosten/ Grundstücksmitbenutzungskonstellationen des vorhandenen Netzes/vorhandener Wärmeversorgungsanlagen integraler Bestandteil der zukünftigen Konzeption ist,
  4. Eigenmittel nicht benötigt werden,
  5. die Versorgung auf der Grundlage eines dem Stand der Technik gerecht werdenden ganzheitlichen Konzeptes erfolgt, welches auf die individuellen Bedürfnisse Ihres          Unternehmens zugeschnitten ist,
  6. alle auftretenden Rechtsfragen (mietrechtliche, energierechtliche, öffentlich- rechtliche, fördermittelrechtliche, vergaberechtliche und vertragsrechtliche)   kompetent und interessenorientiert bearbeitet werden,
  7. auf Wunsch auch „der grüne Aspekt“ nachhaltig beachtet wird,
  8. Ihre Innovationswünsche aufgegriffen werden.

Was wir für Sie tun können

Gerne übernehmen wir das juristische Projektmanagement für Sie und begleiten Sie in der Projektentwicklung. Dies umfasst insbesondere die Erstellung aller Verträge, aber auch die Einordnung in vergabe-, beihilfen- und zuwendungsrechtliche Zusammenhänge sowie die vorbereitende insbesondere öffentlich-rechtliche Rechtsberatung.

Neue Blogbeiträge

Artikel und Nachrichten

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht, Vertragsrecht und Zuwendungsrecht!

  • Auftraggeber
  • Bieter und Bewerber
  • Fördermittelrecht
  • Vertragsrecht
Webseminar „Vergaberecht nach UVgO“ in Kooperation mit der dbb akademie GmbH

Nächste Woche ist es wieder soweit! Einer unserer Experten für Vergaberecht – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Christoph Kins – leistete in Kooperation mit der dbb akademie GmbH bereits bundesweit Veranstaltungen in verschiedenen Formaten auf unterschiedlichen Behördenebenen von Kommune bis zum Bund. dbb akademie GmbH ist insbesondere für den öffentlichen Dienst, aber auch für…

016. März 202316. März 2023
Schadensersatz bei falschem Absageschreiben

Ein kleiner Fall aus unserer anwaltlichen Praxis: Der Bieter, unsere Mandantschaft, erhält ein Absageschreiben, und es ist schlichtweg falsch, was sich jedoch erst später herausstellt. Welche Ansprüche hat der Bieter dann? Wenn er nach dem Erhalt dieses Schreibens überflüssigerweise einen Anwalt mit der Überprüfung der Vergabeentscheidung beauftragt hat – überflüssigerweise, weil die Vergabeentscheidung in Wahrheit…

221. Februar 202321. Februar 2023
Mehr Transparenz im Wettbewerb! 3 Informationen, die Sie über das neue Wettbewerbsregister haben sollten – Welche Vorteile bietet das Wettbewerbsregister? (3)*

Im dritten Teil unserer Informationsreihe über das Wettbewerbsregister gehen wir auf die Vorteile für öffentliche Auftraggeber, Auftragnehmer und den Gesetzgeber ein. Vorteile für den öffentlichen Auftraggeber Bis zum Start des Wettbewerbsregisters war es öffentlichen Auftraggebern lediglich möglich, Informationen aus Landeskorruptionsregistern sowie dem Gewerbezentralregister zu beziehen. Der Informationsumfang dieser Register war sehr beschränkt, obwohl die jetzt…

08. März 20228. März 2022

Abantiare heißt Voranbringen. Wir bringen Vergaben voran.

Vergaberecht für Auftraggeber, Bieter und Zuwendungsempfänger