Bauvergaben
Wir unterstützen Auftraggeber bei der Vergabe von Bauleistungen jeder Art. Dies umfasst die Aufgleisung der Verfahren unter Beachtung des Grundsatzes der Losteilung ebenso sehr wie die zeitliche Planung. Selbstverständlich erstellen wir auch die erforderlichen Eigenerklärungen, Leitfäden und Bauverträge. Oftmals fungieren wir als Kontaktstelle, treten also anstelle des Planungsbüros nach außen für den Auftraggeber auf und wickeln die Vergaben für ihn ab.
Regelmäßig arbeiten wir bei Bauvergaben mit Projektsteuerern oder Planungsbüros zusammen. Unsere Expertise wird geschätzt. Zugleich kennen wir unsere Grenzen: Wir erstellen keine Leistungsverzeichnisse, sondern überprüfen Sie auf rechtliche Fehler.
Rufen Sie uns jederzeit an und wir klären die Möglichkeiten unserer Beteiligung genauer für Sie ab. Häufig ist nur eine Entlastung Ihrer Vergabestelle oder Objekt- und Fachplaner erforderlich, die wir gerne für Sie leisten. Auch später im Projekt – z.B. bei manchmal unvermeidlichen Nachtragsverhandlungen – stehen wir Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite. Baubetriebsrecht ist -ebenso wie Bauvertragsrecht – ein Muss in Vergabeberatung von Auftraggebern.
Referenzen
Um sich näher über uns zu informieren, sehen Sie sich gerne unsere Referenzen an. Wir würden uns freuen, Sie kennen zu lernen.